Passwesen


Erstmalige Spielgenehmigung

Um am verbandsorganisierten Spielbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Spieler über eine Spielerlaubnis verfügen. Hat der Spieler in Deutschland noch keine Spielerlaubnis, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel bestritten, muss ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis beantragt werden.


Erstmalige Spielgenehmigung (international)

Ein Antrag auf Spielerlaubnis eines ausländischen Spielers muss durch den Verein bei der Passstelle des Badischen Fußballverbands gestellt und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund bearbeitet werden. Diese Bearbeitung kann bis zu 30 Tage dauern.

Ausländische Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag auf erstmalige Spielgenehmigung
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis).

Ausländische Kinder und Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag auf erstmalige Spielgenehmigung
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis)
  • Internationaler Fragebogen
  • Meldebestätigung der Eltern und des Spielers über den Wohnort in Deutschland
  • Elternbrief International


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